Präambel
Die PlanB Crew GmbH bietet verschiedene Leistungen, insbesondere im Bereich der Organisation, der Durchführung und der Projektabwicklung von Veranstaltungen und des Dekorations- und Kulissenbaus an.
I. Marke
Die PlanB Crew GmbH tritt im Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung PlanB auf. Nachfolgend im Text wird hierfür die Bezeichnung „das Unternehmen“ zugunsten einer vereinfachten Lesbarkeit verwendet.
II. Geltung, Schriftform
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, einschließlich im Rahmen zukünftiger Rechtsbeziehungen, ohne dass es dazu einer weiteren Vereinbarung bedarf. Sämtliche Angebote, Lieferungen, und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Es gilt jeweils die jüngste Fassung.
2. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht in Einklang stehen.
3. Abänderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstiger Verträge mit dem Unternehmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
4. Mitarbeiter*innen und Subunternehmer*innen des Unternehmens besitzen keine Abschlussvollmacht und keine Vollmacht zur Abänderung der Geschäftsbedingungen oder sonstiger mit dem Unternehmen geschlossenen Verträge.
5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in der jeweils gültigen Fassung bei dem Unternehmen zur Einsichtnahme auf und sind über die Homepage unter WWW.PLANB-CREW.AT/AGB abrufbar.
III. Angebote
1. Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Aufträge binden das Unternehmen mit schriftlicher Bestätigung oder Beginn der Erfüllung. Vertragsinhalt ist ausschließlich, was schriftlich vereinbart wurde.
2. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Auftraggebers ab, gilt die Abweichung als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wird. Weiters gilt die Zustimmung mit Abzeichnung des Lieferscheins als erteilt.
3. Kündigungen von Aufträgen müssen schriftlich erfolgen und sind bis 24 Stunden vor Beginn der Durchführung des Auftrages zulässig. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt des Einlangens bei dem/die Auftraggeber*in maßgeblich.
4. Im Falle des Zugangs einer Kündigung zu einem späteren als dem in Absatz 3 genannten Zeitpunkt werden 25 % der kalkulierten Auftragssumme in Rechnung gestellt. Der Anspruch auf Ersatz darüber hinausgehender Schäden bleibt unberührt. Eine Kündigung nach Beginn der Durchführung eines Auftrags ist unzulässig. Als Beginn des Auftrags gilt die Abfahrt der Mitarbeiter zum Auftragsort. In diesem Falle wird die vereinbarte Mindestpauschale von 50% eines Tagessatzes pro Mitarbeiter berechnet.
5. Das Unternehmen ist berechtigt, von einem Auftrag zurückzutreten, falls zwischen Angebotslegung und Ausführung Änderungen in der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers eintreten oder Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen. In einem solchen Fall behält sich das Unternehmen überdies das Recht vor, alle sonstigen bereits erbrachten Leistungen unverzüglich fällig zu stellen.
IV. Leistungen, Mitwirkungspflichten
1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines Unternehmers innerhalb der vereinbarten Fristen und Termine vollständig zu erbringen.
2. Das Unternehmen ist, unter Gewährleistung gleichbleibender Qualität, berechtigt, den Auftrag zum Teil oder in seiner Gesamtheit an Subauftragnehmer weiterzugeben.
3. Den Auftraggeber treffen hinsichtlich der von dem Unternehmen erbrachten Leistungen Mitwirkungspflichten, die im einzelnen Fall zwischen dem Unternehmen und dem/die Auftraggeber*in zu vereinbaren sind. In jedem Fall hat der/die Auftraggeber*in dafür Sorge zu tragen, dass er das Unternehmen unverzüglich nach Auftragserteilung detailliert vom Ablauf der Veranstaltung und den Gegebenheiten am Veranstaltungsort informiert. Für die Sicherheit am Veranstaltungsort ist der/die Auftraggeber*in ausschließlich verantwortlich.
4. Verzögert sich die Leistungserbringung durch das Unternehmen aufgrund von Umständen, insbesondere am Veranstaltungsort, die nicht der Sphäre von dem Unternehmen zuzurechnen sind, so hat der/die Auftraggeber*in die Kosten für Wartezeiten, zusätzlich anfallende Fahrten und Ersatz für notwendige Aufwendungen, die auf die Verzögerung zurückzuführen sind, nach Maßgabe der vereinbarten Preise bzw falls solche nicht vereinbart wurden in angemessenem Umfang zu tragen. Maßstab für die Angemessenheit ist der übliche Stundensatz des Unternehmens.
5. Der/Die Auftraggeber*in hat sämtliche Arbeiten des Unternehmens zu überwachen und nach Fertigstellung zu überprüfen. Allfällige Mängel bei der Durchführung des Auftrags sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Tagen nach Durchführung schriftlich zu rügen. Quantitative Minderleistungen bei der Erfüllung eines Auftrags sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich schriftlich zu rügen.
V. Haftung
1. Das Unternehmen haftet für eigenes Verschulden und das Verschulden von Erfüllungsgehilfen ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Vorliegen des Verschuldens ist vom der Auftraggeber*in zu beweisen. Für Folgeschäden, mittelbare oder indirekte Schäden, sowie für entgangenen Gewinn haftet das Unternehmen nicht.
2. Diese Haftungseinschränkung gilt auch für eine allfällige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter*innen sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen.
3. Sämtliche Ansprüche gegen das Unternehmen nach dieser Bestimmung verjähren binnen zwölf Monaten. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
VI. Zahlungsbedingungen
1. Die Stunden- bzw. Tagespauschalen staffeln sich in einem solidarischen mehrdimensionalen Preismodel. Genaue Höhe der einzelnen Kategorien oder individuell gestaltete Preise sind auf der Homepage einsehbar bzw. mit dem/ der jeweiligen Projektleiter*in abzusprechen.
2. Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl Umsatzsteuer.
3. Die Rechnungslegung erfolgt nach Durchführung eines Auftrags. Als Zahlungsziel gilt 14 Tage netto Kassa nach Rechnungsdatum vereinbart. Der/Die Auftraggeber*in ist nicht zur Einbehaltung eines Skontos berechtigt.
4. Einwendungen gegen Rechnungen haben binnen sieben Tagen schriftlich bei dem Unternehmen einzulangen, widrigenfalls die Rechnung als genehmigt gilt.
5. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung und Verfügbarkeit des Betrages für das Unternehmen als Zahlung. Weiters werden Wechsel und Schecks ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.
6. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe des jeweils aktuellen Basiszinssatz zu bezahlen. Ferner hat der/die Auftraggeber*in alle mit der Eintreibung der offenen Forderungen im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-und Auskunftskosten zu ersetzen.
7. Das Unternehmen ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Durchführung von weiteren Aufträgen bis zur Bezahlung der gesamten Verbindlichkeiten anzuhalten. Dies betrifft auch bereits in Umsetzung befindliche Aufträge. PlanB haftet nicht für allfällige daraus entstehende Schäden des Auftraggebers.
8. Das Unternehmen ist berechtigt, trotz anderer Widmungen des Auftraggebers Zahlungen auf allfällige ältere Schulden anzurechnen. Verspätete Zahlungen können von dem Unternehmen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Kapitalforderung angerechnet werden.
9. Dem/Der Auftraggeber*in steht kein Zurückbehaltungs- oder Leistungsver-weigerungsrecht zu. Die Aufrechnung mit Forderungen gegen das Unternehmen ist ausschließlich dann zulässig, wenn die Forderung ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
10. Das Unternehmen behält sich vor bei Aufträgen von 4 Stunden Buchungen, die eine reelle Arbeitszeit von unter 4 Stunden unterschreiten, eine Mindestpauschale von 4 Stunden zu verrechnnen.
VII.Abtretungsverbot
Der/Die Auftraggeber*in ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Unternehmen an Dritte abzutreten.
VIII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
IX. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Der/Die Auftraggeber*in ist damit einverstanden, dass er per Email Werbung und Informationen über das Unternehmen und deren Dienstleistungen erhält. Er nimmt zur Kenntnis, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Daten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden.
(Stand 16.09.2020)
PLAN B CREW GMBH
Taborstraße 10 / Stiege 2 / Mezzanin
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FNr.: 554519w
UID-Nr.: ATU76993639
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